1. Allgemeines
1.1 „Nurdieguten“ erbringt Dienstleistungen im Bereich der Arbeitnehmervermittlung (Personalvermittlung).
2. Auftragsbedingungen/ Auftragsbegründung
2.1 Auftragsbedingungen der Arbeitnehmervermittlung
Für jeden Auftrag des Kunden im Sinne einer Arbeitnehmervermittlung ist ein schriftlicher Vertrag zwischen dem Kunden und „NurdieGuten“ abzuschließen.
Zusatzvereinbarungen oder Nebenabreden sind schriftlich zu vereinbaren und zu bestätigen.
2.2 Auftragsbedingungen der Personalvermittlung
Im Bereich der Personalvermittlung kommt ein Vermittlungsvertrag zwischen dem Kunden und NurdieGuten durch folgende alternativ zueinander stehenden Handlungen zustande:
a) Abschluss eines Vermittlungsvertrages
Der Vermittlungsauftrag wird ausdrücklich oder konkludent vom Kunden erteilt und es kommt ein Vermittlungsvertrag zustande. Dieser ist schriftlich abzuschließen, wobei auch der Abschluss im Wege einer E-Mail oder einer Faxübermittlung bzw. im Sinne einer textlichen Mitteilung der Schriftform genügt.
b) Übernahme aus der Überlassung
Eine Übernahme von vermittelten Arbeitnehmern von „NurdieGuten“ durch den Kunden innerhalb der ersten zwölf Monate der Verleihung ist nicht ausgeschlossen und gilt als Vermittlung durch Übernahme aus der Überlassung. Das Vermittlungsgeschäft entsteht, wenn die jeder Übernahme zugrunde liegende Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen „NurdieGuten“ und dem Arbeitnehmer durch den Kunden veranlasst/verursacht oder in sonstiger Weise initiiert wurde, z. B. durch unverbindliche Angebote an den zu übernehmenden Mitarbeiter, Ausschreibung der Stelle des zu Übernehmenden oder aktives Abwerben aus dem Beschäftigungsverhältnis mit „NurdieGuten“.
c) Übernahme nach Beendigung
Soweit der Kunde einen Mitarbeiter von „NurdieGuten" dauerhaft übernimmt, der vorher bei ihm im Rahmen einer Arbeitnehmervermittung vermittelt wurde, entsteht diesbezüglich ein Vermittlungsgeschäft, wenn die Übernahme innerhalb der ersten drei Monate nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses zwischen „NurdieGuten“ und dem zu übernehmenden Arbeitnehmer erfolgt auch wenn der Kunde die Beendigung dieses Arbeitsverhältnisses nicht i.S.d.b) veranlasst/verursacht oder in sonstiger Weise initiiert hat.
d) Anstellung von Bewerbern
Verlangt der Kunde Profile von Mitarbeitern bzw. von Bewerbern, die im Bestand von „NurdieGuten“ vorhanden sind, entsteht das Vermittlungsverhältnis dann, wenn der Kunde den jeweiligen Bewerber innerhalb der ersten drei Monate nach Erhalt der Bewerberprofile in ein Dienst-, Arbeits- oder Werkvertragsverhältnis übernimmt.
e) Zeitpunkt des Zustandekommens des Vermittlungsgeschäfts
Der Kunde wird ausdrücklich auf den maßgebenden Zeitpunkt des Zustandekommens des Vermittlungsgeschäfts wie folgt hingewiesen:
- Im Falle von Buchstabe a) ab Auftragserteilung;
- Im Falle von Buchstaben b), c) und d) ab Abschluss des Arbeitsvertrages mit dem übernommenen/angestellten Arbeitnehmer/Bewerber bzw. ab Beginn der Tätigkeit beim neuen Arbeitgeber (Kunden), wobei die früher beginnende Frist maßgeblich ist. In diesen Fällen (von Buchstaben b), c) und d) entsteht das Vermittlungsverhältnis bei entsprechender Handlung des Kunden, wenn er sich nicht innerhalb einer Frist von drei Tagen gegen das Vermittlungsgeschäfts äußert und von den Handlungen nach Buchstaben b), c) und d) absieht bzw. diese beendet/die davon betroffenen Vertragsverhältnisse mit den übernommenen Arbeitnehmern oder Bewerbern auflöst.
3. Preise und Zahlungsbedingungen für die Arbeitnehmervermittlung
Die im Arbeitnehmervermittlungsvertrag vereinbarten Stundenverrechnungssätze gelten zzgl. Zuschläge und gesetzlicher Umsatzsteuer.
Bei Änderung der für „NurdieGuten“ geltenden Vergütungsverträge oder maßgeblicher gesetzlicher Bestimmungen, ändert sich der Verrechnungssatz jeweils ab Wirkung der Änderung. Zusatzkosten, die aufgrund einer gesetzlichen Bestimmung entstehen, werden zzgl. der üblichen Kosten als Kalkulationsaufschlag an den Kunden weiterberechnet.
Zuschläge werden wie folgt berechnet:
- Ab der 41. Wochenstunde 25 % Aufschlag
- Nachtarbeit (22:00 bis 06:00 Uhr) 25 % Aufschlag
- Sonntagsarbeit 30 % Aufschlag
- Feiertagsarbeit 50 % Aufschlag
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt zahlbar, rein netto.
Wird der Rechnungsbetrag nicht bei Fälligkeit vom Kunden gezahlt, ist „NurdieGuten“ berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz hinzu zu verlangen.
Darüber hinaus entstehen Mahnkosten in Höhe von 10,00 € pro Mahnung, wenn der Kunde nach einer ersten Erinnerung nicht zahlt und eine zweite bzw. dritte Erinnerung erforderlich wird. Der Kunde ist berechtigt, nachzuweisen, dass er die verzögerte Zahlung nicht zu vertreten hat. Dem Kunden bleibt es zudem vorbehalten, nachzuweisen, dass „NurdieGuten“ im Einzelfall kein oder ein geringer Schaden entstanden ist.
Weitere Kosten, insbesondere Fahrtkosten oder Kosten für Zusatzarbeiten unterliegen stets einer gesonderten Vereinbarung.
4. Preise und Zahlungsbedingungen für die Arbeitnehmervermittlung
Die Preise bei einer Vermittlung nach Ziffer 2 a) dieser AGB bestimmen sich nach individueller Vereinbarung zwischen „NurdieGuten“ und dem Kunden. Hierzu gilt Ziff. 2 e) sinngemäß.
Die Preise bei einer Vermittlung nach Ziffer 2 b), c) und d) richten sich nach folgender Regelung:
Der Honoraranspruch entspricht 25 % der Jahresbruttovergütung, die zwischen „NurdieGuten“ und dem übernommenen Arbeitnehmer vereinbart wurde, zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer. Dies entspricht der Qualifikation und der beruflichen Tätigkeit und Erfahrung des Leiharbeitnehmers sowie dem Geldwert seiner Arbeitsleistung, wie es sich aus dem tariflichen Jahresbruttovergütung ergibt. Das Honorar verringert sich anteilig um jeweils 1/12 für jeden vollen Kalendermonat, in dem der Arbeitnehmer ohne Unterbrechung beim Kunden im Einsatz war.
5. Rechtstellung von „NurdieGuten“
„NurdieGuten“ ist Auftragsgeber der vermittelten Arbeitnehmerm im Rahmen der Arbeitnehmerverleihung. Durch den Abschluss des Arbeitnehmervermittlungsvertrages wird kein Vertragsverhältnis zwischen dem vermittelten Arbeitnehmer von „NurdieGuten“ und dem Kunden begründet. Während des Einsatzes unterliegen die vermittelten Mitarbeiter von „NurdieGuten“ den Arbeitsweisungen des Kunden, sie arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Änderungen von Einsatzdauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit oder ähnliche sind ausschließlich zwischen „NurdieGuten“ und dem Kunden zu vereinbaren. Die überlassenen Mitarbeiter sind weder Vertreter noch sonstige Bevollmächtigte von „NurdieGuten“.
6. Regelungen zur Auswahl und Einsatz der Leiharbeitnehmer im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung
Die vermittelten Mitarbeiter dürfen nur mit solchen Tätigkeiten beschäftigt werden, die deren Berufsbild entsprechen. Es dürfen nur solche Geräte, Maschinen und Werkzeuge bedient werden, die für die jeweilige Tätigkeit erforderlich sind. „NurdieGuten“ haftet insoweit nicht für Schäden, die der Kunde in Ausübung seiner Weisungs- und Kontrollfunktion verursacht hat. „NurdieGuten“ stellt sorgfältig ausgesuchte und für die Tätigkeit beruflich qualifizierte und geeignete Arbeitnehmer zur Verfügung. Bei berechtigten Beanstandungen des Kunden innerhalb der ersten sechs Stunden des Einsatzes, die „NurdieGuten“ gemeldet werden, können die verliehenen Mitarbeiter durch andere, in gleicher Weise geeignete ausgetauscht werden, es sei denn, entgegenstehende Interessen des Kunden werden dadurch verletzt.
Die Arbeitnehmer von „NurdieGuten“ werden ausschließlich an dem Ort eingesetzt, der im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag vereinbart wurde.
Der Kunde setzt „NurdieGuten“ von allen Ansprüchen frei, die aus Verletzungen gegen oben genannte Bedingungen resultieren bzw. nicht mit der vereinbarten Tätigkeit zu tun haben.
Die überlassenen Mitarbeiter von „NurdieGuten“ haben keine Inkassoberechtigung, so dass der Kunde nicht berechtigt ist, Geldbeträge an diese auszuzahlen. Dies betrifft auch Löhne oder sonstige Zahlungen wie z. B. Reisekostenzuschüsse. Eine Geldempfangsbefugnis besteht nicht.
7. Allgemeine Pflichten des Kunden
Der Kunde ist verpflichtet, die gesetzlichen Bestimmungen des Arbeitsschutzes und des Unfallverhütungsrechts zu erfüllen, zu beachten und diese im Verhältnis zu den überlassenen Mitarbeitern nachzukommen. Dies schließt auch evtl. bestehende tarifliche oder betriebsverfassungsrechtliche Pflichten mit ein. Hierzu ermittelt und dokumentiert der Kunde die mit der Arbeit verbundenen Gefährdungen, Verletzungen und sonstigen Zwischenfälle und die daraus resultierenden Arbeitsschutzmaßnahmen. Dem Kunden obliegen zudem die Anweisung im Sinne der Unfallverhütungsvorschriften zu Beginn der Tätigkeit sowie die allgemeinen Hinweise im Sinne der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes. Der Kunde stellt die erforderliche Sicherheitsausrüstung zur Verfügung.
„NurdieGuten“ ist berechtigt, die Einhaltung der gesetzlichen Arbeitssicherheits- und Arbeitsschutzregelungen sowie der Unfallverhütungsregelungen vor Ort beim Kunden zu überprüfen und sich von der Einhaltung zu überzeugen. Bei Arbeitsunfällen wird „NurdieGuten“ unverzüglich benachrichtigt, damit die Unfallmeldung nach § 193 SGB VII rechtzeitig vorgenommen werden kann. Unverzügliche Benachrichtigung heißt in diesem Sinne Mitteilung noch am Unfalltag, spätestens am darauffolgenden Tag.
8. Allgemeine Pflichten von „NurdieGuten“ im Rahmen der Arbeitnehmervermittlung
„NurdieGuten“ verpflichtet sich, den Arbeitvermittungspflichten nachzukommen und insbesondere die arbeits-, sozial- und lohnsteuerrechtlichen Bestimmungen zu beachten.
9. Beginn und Ende der Tätigkeit
Im Bereich der Arbeitnehmervermittlung richten sich Beginn und Ende der Tätigkeit nach den Regelungen im Arbeitnehmervermittlungsvertrag und diesen ergänzende Vereinbarungen der Parteien. Die Beendigung des einzelnen Einsatzes eines Arbeiters erfolgt durch Beendigung des Arbeitsvertrages des eingesetzten Arbeitnehmers oder durch dessen Abberufung beim Kunden, im Übrigen durch Beendigung des Arbeitsnehmervermittlungsvertrages.
10. Leistungsausschluss bei außergewöhnlichen Umständen/höhere Gewalt
Im Falle außergewöhnlicher Umstände, die bei Vertragsschluss nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Krankheiten, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien, hoheitliche Anordnungen, Streik oder ähnliche, durch welche die vertragsgemäße und ordnungsgemäße Durchführung des Auftrages von „NurdieGuten“ sowohl im Bereich der Arbeitnehmervermittlung erschwert, gefährdet oder nicht möglich ist, ist „NurdieGuten“ berechtigt, die Auftragserfüllung abzusagen bzw. Änderungen vorzunehmen. In diesen Fällen trägt der Kunde die Gefahr. Schadensersatzansprüche des Kunden sind in solchen Fällen ausgeschlossen.
11. Gewährleistung/Haftung
Leistungen der im Rahmen der Arbeitnehmervermittung eingesetzten Mitarbeiter von „NurdieGuten“ können nicht die Haftung von „NurdieGuten“ begründen. Letztere haftet außer für die Auswahl des einzusetzenden Mitarbeiters nicht für Schäden, die durch die Mitarbeiter verursacht oder veranlasst wurden. Die Haftung für die Auswahl beschränkt sich insoweit auf Schäden, die durch vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten bei der Auswahl entstehen. Die Höhe der Haftung für sämtliche daraus entstehenden Schäden ist auf den maximalen Betrag von 2.000.000,00 € pro Kalenderjahr begrenzt. Weitergehende Ansprüche gegenüber „NurdieGuten“ aus dem Arbeitnehmerüberlassungsverhältnis bestehen nicht. Letzteres gilt nicht für Körperschäden/Todesfälle und im Rahmen der Regelung von § 309 Ziffer 7 BGB.
12. Gerichtsstand und Erfüllungsort
Erfüllungsort ist der Sitz des Verleihers/Vermittlers „NurdieGuten“. Als Gerichtsstand wird Schwäbisch Hall vereinbart.
13. Nebenabreden und Vertragsänderungen
Nebenabreden und Vertragsänderungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.
Sollte eine Bestimmung oder ein Teil dieser Bestimmungen ganz oder teilweise nichtig sein, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmung bzw. Teile der übrigen Bedingungen.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Stand: 01.12.2018